heisst dass Hänge, die nach einer Neuschneephase nach einigen Tagen total verfahren sind in der Lawinenbeurteilung eine Stufe zurückgestuft werden können. Wenn also Erhebliche Lawinengefahr herrscht kann für einen solchen Hang von Mässig ausgegangen werden. Aber Achtung, dass gilt nicht für nassen Schnee. Weiter muss beachtet werden dass vielmals oberhalb des betreffenden Hanges dieser Faktor nicht gilt da diese Hangpartien nicht befahren werden und so der ganze Hang als nicht vielbefahren taxiert werden muss da sich ja logischerweise auch eine Lawine in diesem oberen Teil lösen könnte. Im Zweifelsfalle immer von wenig befahren ausgehen und im Frühwinter  daran denken, dass in Variantengebieten Abfahrten noch wenig oder gar nicht befahren wurden.

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